Allgemeine Teilnahmebedingungen der RuF GmbH
Stand: 01.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der RuF GmbH angebotenen und/oder durchgeführten Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Inhouse-Schulungen und sonstigen Bildungsveranstaltungen (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“).
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der RuF GmbH ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zustande.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die RuF GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die RuF GmbH in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die Vereinbarung in Textform bzw. die Bestätigung durch die RuF GmbH maßgeblich.
2. Vertragsabschluss und Anmeldung
Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen schriftlich oder elektronisch, insbesondere über das Internet, ein Schulungsportal oder per E-Mail, bei der RuF GmbH erfolgen.
Bei einer Online-Anmeldung gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ oder einer entsprechend eindeutigen Schaltfläche eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung ab. Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner diese Teilnahmebedingungen an.
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Vertragspartners und die Bestätigung der RuF GmbH zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die RuF GmbH ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist, Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder sachliche Gründe gegen die Teilnahme sprechen.
Vertragspartner können Unternehmen, Unternehmer, juristische Personen oder natürliche Personen sein, die eine Veranstaltung für sich selbst oder für Dritte, insbesondere Mitarbeitende, buchen. Teilnehmende im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind die Personen, die tatsächlich an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Buchung einer Veranstaltung ist verbindlich. Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder der Rechnung. AGB RuF GmbH | Stand 01.06.2026
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Teilnahmegebühren als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Teilnahmebetrag wird mit Vertragsschluss bzw. mit Zugang der Rechnung fällig und ist vollständig im Wege der Vorkasse, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, auf das in der Rechnung genannte Konto der RuF GmbH zu zahlen. Bei der Zahlung sind die Rechnungsnummer und, sofern vorhanden, die Kundennummer anzugeben.
Eine Zahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Termin. Die RuF GmbH kann den Teilnahmeplatz in diesem Fall anderweitig vergeben. Weitergehende Ansprüche der RuF GmbH, insbesondere auf Zahlung vereinbarter Storno- oder Teilnahmegebühren, bleiben unberührt.
4. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmende
Abmeldungen und Stornierungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der RuF GmbH, Haferlandweg 8, 48155 Münster.
Stornierungen sind bis 14 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Arbeitstage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Veranstaltungsort.
Bei einer Stornierung zwischen dem 13. und dem 4. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn wird die RuF GmbH 50 % der Teilnahmegebühr berechnen. Bei einer späteren Stornierung ab dem 3. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen oder nur zeitweiser Teilnahme wird die volle (100%) Teilnahmegebühr berechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vertragspartner kann bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn anstelle der angemeldeten teilnehmenden Person eine Ersatzperson benennen. Die Benennung bedarf der Bestätigung durch die RuF GmbH. Durch den Wechsel entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und keine organisatorischen Gründe entgegenstehen.
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung durch die RuF GmbH möglich. Bereits gezahlte Beträge können auf den neuen Termin angerechnet werden, sofern die RuF GmbH die Umbuchung bestätigt. Etwaige Minderbeträge werden erstattet, soweit sich aus der konkreten Buchungs- und Stornosituation nichts anderes ergibt.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Absage, Verlegung und Änderungen durch die RuF GmbH
Die RuF GmbH kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Referierenden, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Die angemeldeten Teilnehmenden bzw. der Vertragspartner werden in diesen Fällen unverzüglich informiert. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die RuF GmbH zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren voll zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verlegung einer Veranstaltung, insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Arglist, bei übernommenen Garantien oder soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Die RuF GmbH behält sich vor, angekündigte Referierende aus organisatorischen oder fachlichen Gründen durch gleichwertig qualifizierte Personen zu ersetzen und den Ablauf einer Veranstaltung in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern der wesentliche Inhalt der Veranstaltung erhalten bleibt.
6. Leistungsumfang, Lernmittel und Verpflegung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
Lern- und Arbeitsmittel werden, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, von der RuF GmbH gestellt und sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
Sofern die Teilnahmegebühr Verpflegung ausdrücklich einschließt, richten sich Art und Umfang der Verpflegung nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. den Gegebenheiten der Schulungsstätte. Getränke, die insbesondere während eines Mittagessens gereicht werden, sind hiervon ausgenommen und werden direkt durch den Gastronomiebetrieb mit den Teilnehmenden abgerechnet.
7. Pflichten der Teilnehmenden und Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die am Unterrichts- oder Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, den Anweisungen der Referierenden sowie der Beauftragten der RuF GmbH Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen könnte.
Die RuF GmbH ist berechtigt, die Identität teilnehmender Personen durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen, soweit dies für die Durchführung, Dokumentation, Zertifizierung oder aus gesetzlichen bzw. behördlichen Gründen erforderlich ist.
Soweit für eine Veranstaltung besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, zum Beispiel Fahrerlaubnisse, Nachweise, Berufserfahrung, persönliche Schutzausrüstung oder sonstige Unterlagen, sind diese vom Vertragspartner bzw. von den Teilnehmenden rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
8. Inhouse-Schulungen und besondere Mitwirkungspflichten
Bei Inhouse-Schulungen gewährleistet der Vertragspartner, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Vertragspartner stellt für die Durchführung der Schulung geeignete und den Anforderungen nach § 9 BKrFQG entsprechende Schulungsräume sowie die vereinbarte bzw. erforderliche Ausstattung zur Verfügung. Dazu können insbesondere geeignete Präsentationstechnik, Arbeitsplätze, Sicherheitsausstattung und Zugänge zum Schulungsort gehören. Die Raumzulassung nach dem BKrFQG muss vor Durchführung der Schulung durch die RuF GmbH beantragt und durch die zuständige Bezirksregierung erteilt werden. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand trägt die RuF GmbH. Für die Nutzung von externer, auf die RuF GmbH zugelassenen Schulungsräume, trägt der Vertragspartner die anfallenden Mehrkosten, insbesondere für Raummiete, Übernachtungskosten der Dozenten, sowie Verpflegungskosten.
Behördliche Gebühren, Auslagen, Bußgelder, Verwarnungsgelder sowie sonstige Kosten, die aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Vertragspartners entstehen oder von diesem zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner in tatsächlicher Höhe weiterbelastet. Soweit hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungs- oder Bearbeitungsaufwand entsteht, kann der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Der Vertragspartner trägt Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, ungeeignete Räume, fehlende Ausstattung oder sonstige nicht ordnungsgemäße Mitwirkung entsteht. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Reise-, Warte- und Übernachtungskosten der Dozenten.
Für Fahrsicherheits- oder Eco-Trainings werden Fahrzeuge, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vom Vertragspartner gestellt. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Fahrzeuge verkehrssicher, ordnungsgemäß zugelassen und für den Schulungszweck geeignet sind.
9. Haftung
Die RuF GmbH haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Arglist, bei übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die RuF GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung der RuF GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung von in Schulungsräume oder auf das Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe, Taschen, technische Geräte oder Wertgegenstände, soweit der Schaden nicht von der RuF GmbH nach den vorstehenden Regelungen zu vertreten ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Referierenden und Erfüllungsgehilfen der RuF GmbH.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
Die RuF GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners und der Teilnehmenden, soweit dies zur Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der Veranstaltung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der RuF GmbH bzw. der zuständigen Stelle.
Die RuF GmbH wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr im Rahmen der Durchführung der Leistungen zur Kenntnis gelangen, vertraulich behandeln und nicht unbefugt offenbaren oder verwerten.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten oder elektronisch bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Software, Lerninhalte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung dieser Materialien, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der RuF GmbH gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Die Nutzung der Materialien ist auf den persönlichen bzw. internen Gebrauch im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung beschränkt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Leistungen aus dem Vertrag ist, soweit zulässig, der jeweilige Veranstaltungsort.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, der Sitz der RuF GmbH.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.