Allgemeine Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung
Stand: 06.06.2013
Geltung dieser Bedingungen
Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung“ gelten für alle von den Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) und deren Tochtergesellschaften durchgeführten Seminare. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der RuF GmbH ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Vertragsabschluss/Anmeldung
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online (sofern verfügbar) bei der RuF GmbH erfolgen. Mit der Anmeldung werden die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung“ als verbindlich geltend anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als Vertragsabschluss, sobald sie von der RuF GmbH schriftlich bestätigt wurde.
Rücktritt/Kündigung
Abmeldungen und Stornierungen sind bis 14 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen zwischen dem 13. Arbeitstag und dem 4. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn können 50% der Seminargebühr berechnet werden. Bei Stornierungen danach bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn kann die volle Gebühr berechnet werden. Teilnehmer/-innen, die nicht zur Veranstaltung erscheinen oder bereits Stunden besucht haben, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
Die RuF GmbH behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Erkrankung des/der Referenten/-in, höhere Gewalt), Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. In diesen Fällen werden die Teilnehmer/-innen umgehend benachrichtigt. Die RuF GmbH wird versuchen, diese Teilnehmer/-in auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der/die Teilnehmer/-in einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmers/-in oder des/der Anmeldenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Rücktritt und Kündigung haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts oder der Kündigung ist der Eingang der Erklärung bei der RuF GmbH maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren sind mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch zum Seminarbeginn fällig. Die RuF GmbH ist berechtigt, von den Teilnehmern/-innen einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, ist die RuF GmbH berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.
Die Teilnahmegebühren sind Nettopreise. Sofern nicht anders angegeben, ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Lern- und Arbeitsmittel werden, soweit nicht anders in den Seminarinformationen erwähnt, von der RuF GmbH gestellt und sind in den Seminargebühren enthalten.
Sonstiges/Schlussbestimmungen
Die RuF GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/das Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der RuF GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die RuF GmbH ist berechtigt, die Identität des/der Teilnehmers/-in durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Die Daten des/der Teilnehmers/-in bzw. des/der Vertragspartners/-in werden von der RuF GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung – soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig – EDV-mäßig erfasst und verarbeitet (§ 33 BDSG). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der veranstaltenden SVG/Tochtergesellschaft.
Fahrzeuge für Fahrsicherheitstraining und Eco-Training: Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, werden die Fahrzeuge für die vereinbarte Schulung vom Unternehmer gestellt.