Kompetent, zuverlässig, zukunftssicher
Qualifizierte Aus- und
Weiterbildung nach dem BKrFQG
Aus- und Weiterbildung
durch Profis
Die RuF GmbH mit dem Hauptsitz in Münster bietet seit vielen Jahren Service und Dienstleistungen für über 1.000 Unternehmen des Verkehrs- und Transportgewerbes an.
Praxisorientiert
Digitale Schulungen
Weiterbildung
Deutschlandweit
Infos zur Antragstellung und Verlängerung
Das brauchst du für deine Unterlagen
Fahrerkarte
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte. Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
- Personalausweis oder Pass. bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag.
- 1 aktuelles Lichtbild
- Kartenführerschein.
- vorhandene Fahrerkarte
Führerschein
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
- Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):
- Sehtest
- Nachweis über die „Erste-Hilfe-Schulung“
- Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Nachweis über die „Erste-Hilfe-Schulung“
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden – Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:
- der bisherige Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
Qualifikationsnachweis
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt z.B. Personalausweis oder Pass
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
- Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
- Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
- Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN
Weitere Infos unter:
Tel.: 0251-6061260 oder ruf@svg-ms.com
Damit müssen Sie rechnen!
Ihre Weiterbildung nach BKrFQG:
SVG ECO-Training (Praxis)
Wirtschaftliche Fahrweise von Fahrzeugen
Lkw
Lkw & Bus
SVG Fahrsicherheit und Technik III
Richtig sitzen-sehen-fahren
Lkw
SVG Ladungssicherung auf Lkw III
Richtig sichern – verantwortlich handeln
Lkw & Bus
SVG Alles was Recht ist III
Rechtsvorschriften – Beförderungsdokumente – Schutz vor Kriminalität
Lkw & Bus
SVG Pausen mit System III
EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber
Lkw & Bus
SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz III
Sicher arbeiten – leistungsfähig bleiben
Lkw & Bus
SVG Risikosituationen
Wahrnehmen-einschätzen-bewältigen
Lkw & Bus
SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr III
Sichern-bergen-helfen
Lkw & Bus
SVG ÖkoDrive III
Wirtschaftliches Fahren (Theorie) – Kosten senken durch Schadenprävention
Lkw & Bus
SVG Brandschutz III
Brände verhindern – Feuer bekämpfen
Lkw & Bus
SVG Fahrsicherheitstraining (Praxis)
Lkw und Bus
Lkw & Bus
SVG Der Fahrer als Imageträger III
Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
Lkw
SVG Seminar Kipperfahrzeuge
Richtig umgehen mit Kippern und Behältern
Lkw
SVG Transporter und LKW
Bis 7,5 Tonnen
Führerscheine
Maßgeschneidert auf ihren Arbeitsplatz
Die SVG-Fahrschule ist eine Fahrschule mit dem Schwerpunkt der Nutzfahrzeugausbildung. Die Ausbildung der Klasse C/CE erfolgt auf 40t Wechselbrückenzügen und Sattelzügen. Die Ausbildung der Klassen D/DE erfolgt auf modernen Bussen.
Die Schulungsfahrzeuge sind mit den neuesten technischen Sicherheiteinrichtungen und Fahrerassistenzsystemen ausgestattet.
Selbstverständlich können Sie auch jeden anderen Führerschein bei uns erwerben.