AGB OrgaService24
Stand 20.02.2013
1.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Er wird zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung gewährleisten, dass ausreichende und geeignete technische und personelle Ausstattung vorhanden ist.
2.
Das von dem Auftragnehmer eingesetzte Personal ist mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften hinreichend vertraut und hat die in diesem Zusammenhang bestehenden Verpflichtungen, insbesondere zur Geheimhaltung und ordnungsgemäßen Verwendung von Daten einzuhalten.
3.
Die dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Daten werden gegen Missbrauch bestmöglich abgesichert.
4.
Soweit aufgrund höherer Gewalt oder durch Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Auftragnehmers liegen, der Zugriff auf die vorhandenen Daten nicht möglich ist oder diese Daten verloren gehen, so ist hierfür Haftung generell ausgeschlossen.
5.
Sollte durch einen sogenannten Angriff von außen (Hacker, Virus, Trojaner etc.) Datenmissbrauch von Dritten durch Ausspähung von Daten erfolgen, so haftet der Auftragnehmer lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden nachzuweisen, wobei eine Haftungshöchstsumme je Schadensfall in Höhe von 1.000 € als vereinbart gilt.
6.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die sich aus den Datenerhebungsbogen ergebenden Daten vollständig und richtig anzugeben. Hierbei ist der Bogen leserlich mit Druckbuchstaben auszufüllen.
7.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich etwaige wesentliche Veränderungen der sich aus dem Datenblatt ergebenden Informationen schriftlich anzuzeigen.
Soweit der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig bzw. in vollem Umfang nachkommt, so kann hieraus keine Haftung zu Lasten des Auftragnehmers resultieren.
8.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, während der Laufzeit der ungekündigten Rahmenvereinbarung dem Auftragnehmer Zertifikate und ähnliche Dokumente zur Verfügung zu stellen.
9.
Im Falle der Beendigung der Vereinbarung durch den Auftraggeber endet auch das Zugriffsrecht auf die hinterlegten Dokumente bzw. das Internetportal. Im Hinblick auf die gemeldeten Arbeitnehmer sind diese berechtigt, mit dem Auftragnehmer eine eigene Vereinbarung zur Fortführung des bisherigen Vertragsverhältnisses abzuschließen. Der Auftragnehmer wird die Arbeitnehmer über die Kündigung der Vereinbarung durch den Auftraggeber informieren und gleichzeitig eine Anschlussvereinbarung anbieten.
10.
Grundsätzlich räumt der Auftragnehmer das Recht und die Möglichkeit ein, eine Verknüpfung zwischen zwei oder mehreren bereits in der Datenbank befindlichen Auftraggebern bzw. Fahrern herzustellen. Hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung aller beteiligten Parteien, dass diese Verknüpfung hergestellt wird.
11.
Auf Wunsch zweier oder mehrerer bereits in der Datenbank befindlicher Auftraggeber/Fahrer kann eine bestehende datenrechtliche Verknüpfung durch Erklärung der beteiligten Parteien jederzeit durch die Auftragnehmerin aufgehoben werden.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.